Liebes Mitglied der Flüchtlingshilfe Hamm e.V.,
ich darf Sie herzlich zur jährlichen offiziellen Mitgliederversammlung der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. einladen. Diese wird stattfinden am 04.05.2018 um 18 Uhr in der Flüchtlingshilfe Hamm e.V., Hohestr. 33, 59065 Hamm.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Anträge können noch bis eine Woche vor der MV schriftlich nachgeschoben werden gemäß §11 Abs.4 S.1 Satzung. http://fluechtlingshilfe-hamm.de/?page_id=111
1. Begrüßung
2. Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Jahresbericht des Vorstands für das abgelaufene Jahr
7. Finanzbericht der Schatzmeisterin
8. Bericht der Rechnungsprüfer
9. Aussprache über die Berichte
10. Entlastung des Vorstands
11. Bericht über die Vereinsziele für das laufende Jahr
12. Aussprache über die Vereinsziele
13. Satzungsgemäß gestellte Anträge Siehe weiter unten.
14. Vorstandswahl
a) 1.Vorsitzende/r b) 2.Vorsitzende/r c) Schatzmeister/in d) Schriftführer/in e) Beisitzer/in
15. Wahl der Kassenprüfer/innen
16. Verschiedenes
Geplante Satzungsänderungen
§5 alt
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
§5 neu
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
Mitglieder des Vereins dürfen im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses mit dem Verein oder für Aufträge des Vereins mit marktüblichen Löhnen und Honoraren bezahlt werden.
§12 Abs.4,5 alt
Hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Vereins haben weder aktives noch passives Wahlrecht. Ihre Mitgliedschaft beschränkt sich auf den Status eines fördernden Mitgliedes, solange, wie sie ihre hauptamtliche Tätigkeit ausüben.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorstandsmitglieder können Vergütungen erhalten bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale und des Weiteren Honorare für die Übernahme von Moderations- bzw. Referententätigkeiten bei der Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen in der von Bildungseinrichtungen bezahlten üblichen Höhe, die auch an andere externe Personen gezahlt würden.
§12 Abs.4 neu
Für hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Vereins gilt der gesetzliche Stimmrechtsausschluss gem. § 34 BGB.
Viele Grüße
Martin Kesztyüs