Sehr geehrte Mitglieder der Flüchtlingshilfe,
ich darf Sie und euch herzlich zur jährlichen offiziellen Mitgliederversammlung der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. einladen. Diese wird stattfinden am 30.06.2017 um 18 Uhr in der Kirchengemeinde Pelkum-Wiescherhöfen, Weetfelder Str. 104, 59077 Hamm.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Anträge können noch bis eine Woche vor der MV schriftlich nachgeschoben werden gemäß §11 Abs.4 S.1 Satzung. http://fluechtlingshilfe-hamm.de/?page_id=111
1 Begrüßung
2 Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers
3 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
4 Feststellung der Beschlussfähigkeit
5 Genehmigung der Tagesordnung
6 Jahresbericht des Vorstands für das abgelaufene Jahr
7 Finanzbericht der Schatzmeisterin
8 Bericht der Rechnungsprüfer
9 Aussprache über die Berichte
10 Entlastung des Vorstands
11 Bericht über die Vereinsziele für das laufende Jahr
12 Aussprache über die Vereinsziele
13 Satzungsgemäß gestellte Anträge Siehe weiter unten.
14 Vorstandswahl über neue Beisitzer/innen gemäß Satzungsänderung
15 Verschiedenes
In §3 soll Folgendes geändert werden:
"Flüchtlingsunterkünften" wird durch "Flüchtlingen und Migranten" ersetzt.
Nach "in die örtliche Nachbarschaft und die Verständigung der Nachbarn mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern." wird
* die Förderung der internationalen Beziehungen, der Völkerverständigung, des Friedensgedankens und der Toleranz auf allen Gebieten;
* die Förderung von Erziehung, Bildung und Aufklärung, um eine nachhaltige ökologische, friedliche und gerechte Entwicklung zu fördern.
eingefügt.
Nach "Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreuung und Beratung der Menschen, Übernahme von Patenschaften sowie die Information von Nachbarn und Anwohnern über die Art und Belegung von Flüchtlingsunterkünften durch öffentliche Veranstaltungen. " wird
* die Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen; * Zusammenarbeit und Vernetzung mit Einrichtungen sowie Initiativen, die dieselben Ziele verfolgen; * Veröffentlichungen.
eingefügt.
In §5 wird "Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins." durch "Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten." ersetzt.
In §12 wird "Vorstand sind die/der 1. Vorsitzende, die/der 2.Vorsitzende, die/der Kassierer/in, Schriftführer/in und ein/e Beisitzer/in." durch " Vorstand sind die/der 1. Vorsitzende, die/der 2.Vorsitzende, die/der Kassierer/in, Schriftführer/in und bis zu drei Beisitzer/innen. "
ersetzt.
Nach "Nur Mitglieder können Vorstandsmitglieder des Vereins werden. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit die Mitgliederversammlung nicht zuständig ist. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand." wird
"Hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Vereins haben weder aktives noch passives Wahlrecht. Ihre Mitgliedschaft beschränkt sich auf den Status eines fördernden Mitgliedes, solange wie sie ihre hauptamtliche Tätigkeit ausüben. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorstandsmitglieder können Vergütungen erhalten bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale und des Weiteren Honorare für die Übernahme von Moderations- bzw. Referententätigkeiten bei der Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen in der von Bildungseinrichtungen gezahlten üblichen Höhe, die auch an andere externe Personen gezahlt würden."
angefügt.
Viele Grüße
Martin Kesztyüs